MITEINANDER Schulcampus Buckenberg
Pforzheim-Enzkreis

Erklärung zur Barrierefreieheit

Das Landratsamt Enzkreis ist bemüht, sein Online-Angebot in Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schulcampus-buckenberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.

Letzte Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.12.2023 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln. Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landratsamt Enzkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.